Natürlich Besser Leben

Fotolia 38571035 Subscription XXLEs gibt Positives zu berichten: Wir haben einen Teilerfolg in Bezug auf unser Vorgehen gegen das Verbot der Eigenbluttherapie für Heilpraktiker*innen zu verzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei drei Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Eigenbluttherapie, bei denen das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) keine Revision zugelassen hatte, nun doch eine Revision möglich ist. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, über den wir uns freuen. Der BDH hat die klagenden Heilpraktiker*innen bei ihren Verfahren intensiv unterstützt und wird dies auch weiterhin tun.

(Quelle BDH)

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